Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Gerne stehe ich Ihnen in allen Fragen des allgemeinen Strafrechtes, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zur Verfügung.
Die Durchführung von vielen gerichtlichen Verfahren gibt mir die Möglichkeit, eine vorausschauende Verteidigungsstrategie mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten und so zu den bestmöglichen Ergebnissen zu kommen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, eine Verhaftung oder Anklage sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzten sollten. Weiterhin sollten Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angabe zur Sache machen. Diese müssen gut überlegt sein, hierbei werde ich Sie nach erfolgter Akteneinsicht unterstützen.